Revisiun dalla constituziun

Revisiun dalla constituziun

 

Verfassungskommission

Anfang des Jahres 2025 ist die Initiative „Einführung der Urnengemeinde“ zustandegekommen. Die Initiative hat keinen konkreten Wortlaut, so dass es dem Gemeindevorstand obliegt, eine konkrete Formulierung oder in diesem Fall eine konkrete Verfassungsänderung auszuarbeiten. Die Ausarbeitung erfolgt in einer Verfassungskommission.

Der Gemeindevorstand hat die Wahl folgender Personen für die Verfassungskommission genehmigt:

Aus der Bevölkerung:

  • Dario Candrian
  • Christof Loher
  • Dorith Malär
  • Pia Darms-Caprez

Aus dem Initiativ-Komitee:

  • Michael Schneider
  • Beat Hatz

Aus dem Gemeindevorstand:

  • Simon Schwarzenbach-Schurter
  • Maurus Caflisch

Aus der Verwaltung:

  • Olivia Buonvicini

Als juristische Begleitung:

  • Corina Caluori

Aufgabenstellung
Diese Kommission wird für die Vorbereitung einer Teilrevision der Verfassung der Gemeinde Trin eingesetzt, insbesondere der folgenden Themen:

      Einführung einer Urnengemeinde

      Auflösung der Einbürgerungskommission

      Abstützung der Personalrechte auf das
kantonale Recht

      Fokussierung des Initiativrechts (Anzahl
Unterschriften, Dauer)

      Ausländerstimmrecht

      Stimmrecht ab 16 Jahren

      Finanzielle Kompetenzen der Organe

      Findungsprozess für Wahlen in Ämter und
Behörden

      Öffentlichkeitsprinzip

      Amtszeitbeschränkung Kommissionen

Die Kommission ist frei, weitere relevante Themen zu identifizieren und Anpassungsvorschläge auszuarbeiten.
Die Bevölkerung wird mittels Informationsveranstaltung frühzeitig informiert. Die Schlussfassung wird der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet.

 Ablauf

Phase 1:                                        Vorbereitung durch Verfassungsrevision
2025                                               Anpassungsvorschläge werden durch die Verfassungsrevision ausgearbeitet.

Phase 2:                                        Erarbeitung Entwurfsverfassung
tbd (Dez. 25 – Feb.26)                  Erarbeitung und Behandlung Entwurfsvorlage durch Gemeindevorstand

Phase 3:                                        Vernehmlassungsphase
tbd (Februar 26)                            Vorprüfungsverfahren Kanton
tbd (März 26)                                 Öffentliches Vernehmlassungsverfahren

Phase 4:                                        Beschluss- und Genehmigungsphase
(Frühling 26)                                  Bereinigung der Beschlussvorlage durch den Gemeindevorstand
                                                      – Auswertung Vernehmlassung
                                                      – Allfällige Ergänzung Beschlussvorlage
                                                      – Verabschiedung zuhanden der Gemeindeversammlung
                                                      (mit Botschaft und Antrag)
(Juni 26)                                        Gemeindeversammlung
                                                      – Beschluss der Urnengemeinde über den Erlass und die Änderung der Gemeindeverfassung (Art. 29 Ziff. 2 GV)
(Herbst 26)                                    Genehmigungsverfahren Kanton     
                                                      – Die Gemeindeverfassung ist von der Regierung zu genehmigen.
                                                      Erst nach der Genehmigung kann sie in Kraft treten.
01.01.2027                                    Inkrafttreten