BGK

Betriebs- und Gestaltungskonzept Hauptstrasse Trin Dorf

Aktuell ist das Erscheinungsbild der Hauptstrasse durch Trin Dorf noch geprägt von ihrer früheren Funktion als Kantonsstrasse. Mit dem Bau des Umfahrungstunnels im Jahr 1994 konnte Trin vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Trennung des Strassenraums in eine Fahrbahn und (schmale) Aufenthalts- und Gehbereiche für den Fussverkehr blieb jedoch bestehen. Heute sieht sich die Gemeinde entlang der Ortsdurchfahrt mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert.

In einem umfassenden Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) hat sich die Gemeinde gemeinsam mit einem Raum- und Verkehrsplanungsbüro sowie einer begleitenden Arbeitsgruppe diesen Herausforderungen angenommen. Mit dem vorliegenden BGK soll die Hauptstrasse zur Dorfstrasse weiterentwickelt werden. Einerseits sollen die Strasse und der Dorfplatz ihre wichtige Funktion als Raum für Begegnungen wieder erfüllen können. Andererseits soll insbesondere die Situation des Fussverkehrs aufgewertet und eine durchgehende Fussverkehrsführung ermöglicht werden. Dies wird mittels einer Reduktion der Geschwindigkeiten und Raumaufteilungen im künftigen Strassenraum erzielt. Aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) müssen Bushaltestellen hindernisfrei ausgestaltet werden.

 
 

Öffentliche Mitwirkungsauflage

Die Gemeinde Trin lädt die interessierte Bevölkerung zur Mitwirkung am Betriebs- und Gestaltungskonzept Trin Dorf ein.

Gegenstand:
Betriebs- und Gestaltungskonzept Trin Dorf

Auflagefrist:
30 Tage (01.11.2024 bis 30.11.2024)

Auflageort / Zeit:
Gemeindekanzlei Trin, während der Öffnungszeiten, Tel. 081 635 11 37 sowie hier auf der Website der Gemeinde

Während der Auflagefrist sind alle berechtigt, beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einzureichen. Einwendungen sind schriftlich einzureichen, per Mail an gemeinde@gemeindetrin.ch oder per Post:

Gemeindeverwaltung Trin
Via Principala 59
Postfach 17
7014 Trin