Die Regierung des Kantons Graubünden hat mit Beschluss vom 03. März 2026 (Protokoll Nr. 151/2026) die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Trin anlässlich der Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2024 beschlossenen Gesamtrevision der Ortsplanung mit nachfolgenden direkten Korrekturen, Anordnungen, Vorbehalten, Rückweisungen und Anweisungen gestützt auf Art. 49 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) genehmigt.