2. Mitwirkungsauflage Gesamtrevision der Ortsplanung Trin
Aufgrund verschiedener Änderungen bei der Ausscheidung von Trockenstandortzonen sowie Anpassungen in anderen Belangen, die basierend auf die Eingaben der ersten Mitwirkungsauflage vorgenommen worden sind, hat die Gemeinde Trin beschlossen, eine 2. Mitwirkungsauflage zur Gesamtrevision der Ortsplanung durchzuführen.
Das Dossier zur Gesamtrevision der Ortsplanung liegt zwischen dem 08.04.2024 und dem 07.05.2024 in der Gemeindekanzlei Trin auf oder kann hier eingesehen werden. Während der Auflagefrist sind alle berechtigt, beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen einzureichen. Einwendungen sind schriftlich einzureichen, per Mail an gemeinde@gemeindetrin.ch oder per Post:
Gemeindeverwaltung Trin
Via Principala 59
Postfach 17
7014 Trin
Als Lesehilfe wurden im Dokument «Übersicht Änderungen gegenüber Mitwirkungsauflage» alle vorgenommenen inhaltlichen Änderungen gegenüber der Mitwirkungsauflage vom November / Dezember 2023 aufgelistet. Das Dokument kann auf der Website sowie bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Unterlagen
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