Abstimmungen und Wahlen

STIMM- UND WAHLRECHT

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in der Schweiz leben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden), können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch ein Referendum ergreifen, eine Volksinitiative lancieren und beides unterzeichnen.

ABSTIMMUNGS­MATERIAL

Die Stimmberechtigten können selbst entscheiden, in welcher Amtssprache sie die kantonalen Abstimmungsunterlagen erhalten wollen. Sollten Sie die kantonalen Abstimmungsunterlagen auf Italienisch oder Rumantsch Grischun wünschen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Die Unterlagen auf Bundesebene sind auf Deutsch, Italienisch, Französisch oder Rumantsch Grischun erhältlich. Auch hier können Sie auf Wunsch das Stimmmaterial in einer beliebigen Landessprache bestellen.

URNENÖFFNUNGS­ZEITEN

Die Urnen werden an folgenden Standorten aufgestellt:
(Für die Stimmabgabe am Schalter der Gemeindeverwaltung wird zudem eine Urne zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten aufgestellt.)

NÄCHSTE ABSTIMMUNGEN

Sonntag, 03.03.2024
Sonntag, 09.06.2024
Sonntag, 22.09.2024
Sonntag, 24.11.2024

Die Resultate der letzten Abstimmungen und Wahlen finden Sie hier: