Gemeindeversammlung

GEMEINDE­VERSAMMLUNG TRIN

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde, in dem die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner die ihnen in Gemeindeangelegenheiten zustehenden Rechte ausüben.

Stimm- und wahlberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle handlungsfähigen, in der Gemeinde wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die am Abstimmungstag das 18. Altersjahr erreicht haben. Die Stimm- und Wahlberechtigung beginnt am Tag der Abgabe des Heimatscheins. Auch in der Gemeinde wohnhafte niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer können an der Gemeindeversammlung teilnehmen. Nach kantonaler Verfassung haben sie jedoch kein Stimmrecht.

Die Gemeindeversammlung fasst Beschlüsse über Sachgeschäfte, die vom Gemeindevorstand oder einer Kommission vorberaten wurden.

NÄCHSTE TERMINE

Die Gemeindeversammlung wird je nach Anzahl Geschäfte zwei- bis viermal jährlich einberufen. Die Einladung wird zusammen mit der Botschaft mindestens 14 Tage vor der Gemeindeversammlung per Post an alle Haushalte verschickt. Zudem werden das Datum der Versammlung und die Einladung in der Ruinaulta sowie in den Aushängekasten der Gemeinde publiziert.

Die Gemeinde­versammlung findet in der Mehrzweckhalle beim Schulhaus Trin statt.

Die Gemeinde­versammlung findet in der Mehrzweckhalle beim Schulhaus Trin statt.

Die Gemeinde­versammlung findet in der Mehrzweckhalle beim Schulhaus Trin statt.

Die Gemeinde­versammlung findet in der Mehrzweckhalle beim Schulhaus Trin statt.

Protokolle Gemeindeversammlung