Melioration

Melioration

Am 9. Dezember 2015 hat die Gemeindeversammlung Trin die Durchführung einer Gesamtmelioration über das landwirtschaftlich genutzte Gebiet beschlossen. Die Auflage des Beizugsgebiets erfolgte vom 22. Juni bis 23. Juli 2018. Es gingen damals fünf Einsprachen ein. Diese wurden in der Folge einvernehmlich bereinigt.  Das generelle Projekt ist in der Zwischenzeit nach einer öffentlichen Projektauflage (November 2021) und der Behandlung einzelner Einsprachen in Rechtskraft getreten (Oktober 2023). 

Die wichtigsten Akteure der Gesamtmelioration Trin sind:

Hier finden Sie die aktuellsten Informationen:

LAGE UND GESCHICHTE

Die politische Gemeinde Trin gehört zur Region Imboden und liegt auf einer Höhe von 876 m ü. M. Das Gemeindegebiet reicht vom Vorderrhein (595 m ü. M.) bis hinauf zum 3247 Meter hohen Ringelspitz. Es erstreckt sich über eine Fläche von 4724 ha. Die vorherrschende Topografie ist von zahlreichen Terrassen und Geländekammern geprägt. Etwas mehr als die Hälfte der Gemeindefläche sind Landwirtschafts- und Waldflächen.

Beizugs- und Bearbeitungs­gebiet

Das Bearbeitungsgebiet umfasst eine Fläche von 406 ha und beinhaltet ausschliesslich die landwirtschaftlichen Güter auf der Hangterrasse von Trin-Dorf, Digg und Mulin. Das Beizugsgebiet weist eine Fläche von 1142 ha auf, davon sind 316 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Maiensässe, Alpen und Siedlungsgebiete bleiben ausgeklammert.

Ziele der Melioration

Die Aufgaben und Zielsetzungen der Melioration lassen sich zum einen aus den Zielen der Agrarpolitik des Bundes ableiten, zum anderen sind sie in den kantonalen Gesetzen und Verordnungen definiert. Die Melioration ist ein multifunktionales Instrument zur Erhaltung und Förderung des ländlichen Raumes.
  • Erhalten der Bodenproduktivität
  • Fördern einer flexiblen und lebensfähigen Betriebsstruktur (Reduktion der Produktionskosten)
  • Wirtschaftliche Stärkung der Landwirtschaftsbetriebe
  • Rahmenbedingungen schaffen zur Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt (Schutzbereiche)
  • Erhalten der Eigenart der Landschaft
  • Umsetzen der Anliegen des Gewässerschutzes
  • Grundlagen schaffen zur Sicherstellung einer angepassten und zukunftsfähigen Gemeindeinfrastruktur
  • Umsetzen der Vorgaben der Richt- und Nutzungsplanung
  • Erhöhen der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr