Abteilungen
Aufenthaltsbewilligungen
Ausweis L EU/EFTA
(Kurzaufenthaltsbewilligung)
Ausweis B EU/EFTA
(Daueraufenthaltsbewilligung)
Ausweis C
(Niederlassungsbewilligung)
Bestattung
Reglemente
Gastwirtschaftbewilligung
Gemeindepolizei
Parkieren
Benützung öffentlicher Grund für private Zwecke und Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen
Gemäss Art. 11 der Gemeindepolizeiordnung ist jede über den gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Grundes zu privaten Zwecken bewilligungspflichtig bzw. bedarf einer Bewilligung des Gemeindevorstandes. Dies beinhaltet auch das zeitweise Abstellen von Material, Maschinen und Geräten der Landwirtschaft, von Anhängern oder sonstigen privaten Maschinen und Geräten. Es kann eine Gebühr erhoben werden.
Gemäss Art. 49 der Gemeindepolizeiordnung ist ebenfalls nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Fahrzeuge regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen kommunalen Parkplätzen abzustellen. Die Bewilligung wird allen in der Gemeinde wohnhaften Fahrzeugbesitzern erteilt, die mangels anderer Parkierungsmöglichkeit auf einen Parkplatz angewiesen sind.
Gebühren
Öffentliche Plätze
Pro Monat Fr. 30.00
Pro Woche Fr. 10.00
Tiefgarage Trin
Kurzparkierer (bis 1 Std.) von 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 0.50 pro Std.
Langparkierer von 07:00 - 19:00 Uhr Fr. 0.40 pro Std.
Nachtparkierer von 19:00 - 07:00 Uhr Fr. 0.30 pro Std.
Dauermieter/Parkkarte Monat Fr. 85.00
Woche Fr. 50.00
Fahrbewilligungen
Die folgenden Strassen dienen, nebst der Forst- und Landwirtschaft auch noch weiteren Zwecken. Es gilt ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge mit Ausnahmenbewilligung:
- Trin – Alp Mora (Alpweg)
- Coma – Munt Sura
- Quadris – Acla – Mundadiras – Munt Sut
- Waldweg Laghet – Conn, Val Martgin und Ransun
- Suraua – Pintrun – Via Lada – Prada - Mulin
- Waldweg Porclis – Scrausch – Via Lada – Manalla inkl. Zufahrt Schützenhaus
- Pitgogna – Scrausch, Manalla und La Foppa
- Laseaz – Samuns – Val Davos
- Dabi – Uaul da Plez
- Ruegna – Nigluz
- Mulin – Canals, Talansaus
- Waldweg Il Larisch (nur in besonderen Fällen)
- Waldweg Crest da Cuschas (nur in besonderen Fällen)
Die Bewilligungen werden auf der Gemeindekanzlei ausgestellt.
Die Bewilligung ist nicht übertragbar und ist am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.
Gemeindeverfassung
Primarstufe
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