Jugendsportförderung

Jugendsportförderung

 

Auf die Wintersaison 2025/26 hin führt die Gemeinde Trin ein neues Sportgutscheinsystem für Kinder und Jugendliche ein. Damit reagiert die Gemeinde auf den Wegfall der bisherigen Vergünstigungen bei der Weissen Arena und setzt ein Zeichen zur Förderung des Nachwuchssports. Mit dieser Unterstützung möchte die Gemeinde sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche weiterhin aktiv am Wintersport oder anderen Sportarten teilnehmen können – und Familien trotz steigender Kosten entlastet werden.

Alle in der Gemeinde Trin wohnhaften Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren profitieren von diesem neu eingeführtem System.

 

Fragen und Antworten: 

 

Wer hat Anspruch auf einen Sportgutschein?

Alle in der Gemeinde Trin wohnhaften Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren. Pro Jahr einmalig – erstmalig im Jahr, in dem die Kinder 6 – letztmalig im Jahr in welchem der Jugendliche 18, wird.

 

Wie hoch ist der Gutscheinbetrag?

  • Kinder von 6 – 12 Jahren erhalten CHF 150.00
  • Jugendliche von 13 – 18 Jahren erhalten CHF 250.00

 

Für was kann der Gutschein verwendet werden?

  • Jahresabos für die Weissen Arena (TopCard):
    Für den Kauf einer TopCard (Kind, Jugendliche oder Familie), verdoppelt die WAG den Betrag – d.h. der effektive Nutzen beträgt in diesem Fall CHF 300.– für jedes Kind und CHF 500.– für jeden Jugendlichen. Die gesamte Auszahlung wird direkt von der Gemeinde Trin vorgenommen.
  • Jahres- oder Saisonabos anderer Bergbahnen:
    Der Betrag (CHF 150.00 pro Kind/ CHF 250.00 pro Jugendlichen) wird gegen Kaufbeleg ausbezahlt.
  • Mitgliedschaft in einem regionalen Sportverein:
    Gegen Quittung für den Besuch eines J+S-Kurses oder einer Mitgliedschaftsbestätigung für einen Sportverein in der Region Nordbünden (CHF 150.00 pro Kind/ CHF 250.00 pro Jugendlichen)

 

Wie kann ich den Gutschein beziehen?

Die Gutscheine werden in Form einer Banküberweisung auf ein Konto ihrer Wahl gegen Vorweisung der jeweiligen Nachweise zum Bezug einer TopCard, Skiabo oder Mitgliedschaft in einem Sportverein übergeben.
Ein Gesuch kann mit den entsprechenden Nachweisen am Schalter oder per Email (gemeinde@gemeindetrin.ch) eingereicht werden und wird nach erfolgter Prüfung per Banküberweisung ausbezahlt.

 

Was mache ich, wenn ich das Abo schon gekauft habe?

Die Rückerstattung erfolgt gegen Vorweisen der Quittung bei der Gemeindeverwaltung.

 

Wird der Betrag bar ausbezahlt?

Nein, der Betrag wird auf ein Konto Ihrer Wahl überwiesen.

 

Kann ich den Gutschein für Ausrüstung (z.B  Ski, Helm) verwenden?

Grundsätzlich wird der Betrag nur für eine Vereinsmitgliedschaft in einem Sportverein oder ein Jahres- oder Saisonabo für eine Bergbahn ausbezahlt.

 

Kann ich den Gutschein mit mehreren Nachweisen aufteilen (z.  halbes Abo, halbe Vereinsgebühr)?

Grundsätzlich ist ein Gutschein pro Kind einzulösen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

 

Gibt es eine Frist für die Einreichung?

Ja, die Anträge für Gutscheine müssen bis spätestens Ende des Jahres eingereicht werden. Ab dem 01.01 des nachfolgenden Jahres verfallen die nicht eingelösten Gutscheine des Vorjahres, bzw. werden sie im aktuellen Jahr als bezogen vermerkt.

 

Wird dieses System jedes Jahr angeboten?

Aktuell ist das Gutscheinsystem für die Wintersaison 2025/26 vorgesehen. Eine Weiterführung ist unter Vorbehalt der jeweiligen Budgetgenehmigung bis zum Jahr 2030 gewährleistet.

 

Warum haben die Einwohner der Gemeinde Trin keine weiteren Vergünstigungen mehr?

Die bisherigen Vergünstigungen basierten auf der Bürgschaft, welche die Gemeinde Trin im Jahr 2012 gegenüber der FIAG für 10 Jahre abgegeben hatte. Diese Bürgschaft wurde unabhängig von den aktuellen Verhandlungen um eine Beteiligung an der WAG-Infrastruktur von der Finanz Infra AG gekündigt. Damit entfällt die Grundlage für die bisherigen Rabatte.

 

Warum hat sich die Gemeinde Trin nicht am Kauf der Infrastruktur der WAG im Jahr 2025 beteiligt?

Die Verhandlungen wurden von Anfang an auf die drei Standortgemeinden Flims, Laax und Falera konzentriert. Eine Beteiligung der Gemeinde Trin stand somit nie zur Diskussion.

Zudem hätte eine allfällige Beteiligung ein frei verfügbares Kapital von rund 10 Millionen Franken erfordert. Das hätte für die Gemeinde Trin eine Verdreifachung der Verschuldung bedeutet und den finanziellen Handlungsspielraum für notwendige Investitionen stark eingeschränkt.

Die Gemeinde Trin hat sich bewusst entschieden, Hand für diese Lösung zu bieten, wenn im Gegenzug eine Möglichkeit zur gezielten Förderung des Jugendsports geschaffen werden kann.

Hinweis:

Vereinzelt wurde die Vermutung geäussert, die Gemeinde Trin habe einen Verhandlungstermin oder eine Chance im Vorfeld der Gespräche mit den Standortgemeinden verpasst. Diese Darstellung ist nicht zutreffend.

Zu keinem Zeitpunkt lag der Gemeinde Trin ein konkretes Angebot seitens der WAG vor. Seit Beginn der Verhandlunge über den Kauf der Infrastrukturanlagen war zudem klar, dass die Gemeinde Trin nicht mehr Teil der Finanz Infra AG sein soll.

 

Wie sieht die zukünftige Zusammenarbeit mit der Destination Flims Laax Falera aus?

Die Gemeinde Trin beabsichtigt, zusammen mit dem Verkehrsverein Trin, die Zusammenarbeit mit der Destination Flims Laax Falera weiterhin aktiv zu pflegen und mit eigenen, nachhaltigen touristischen Angeboten zu verstärken.

Allfällige Chancen oder Kooperationsmöglichkeiten können sich in Zukunft ergeben und werden zu gegebener Zeit sorgfältig geprüft und bewertet.

Zudem können potenzielle Projekte oder Vorschläge jederzeit an den Gemeindevorstand herangetragen werden, um sie gemeinsam im Interesse der Bevölkerung und Region zu beurteilen.