Stimm- und Wahlrecht
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in der Schweiz leben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden), können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch ein Referendum ergreifen, eine Volksinitiative lancieren und beides unterzeichnen.
Sprache Abstimmungsmaterial
An der Volksabstimmung vom 2. Dezember 2001 wurden erstmals die kantonalen Abstimmungsunterlagen auch in Rumantsch Grischun verteilt. Die Stimmberechtigten können nun selbst entscheiden, in welcher Amtssprache sie die kantonalen Abstimmungsunterlagen erhalten wollen. Sollten Sie die kantonalen Abstimmungsunterlagen in Italienisch oder Rumantsch Grischun wünschen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Die Unterlagen auf Bundesebene gibt es in Deutsch, Italienisch, Französich oder Rumantsch Grischun. Auch hier können Sie auf Wunsch das Stimmmaterial in eine andere Landessprache bestellen.
Urnenöffnungszeiten
Die Urnen werden aufgestellt:
Trin Dorf (Gemeindehaus) | |
Abstimmungssonntag | 09.30 bis 10.00 Uhr |
Trin Digg (Via Davos Crap) | |
Abstimmungssonntag | 09.00 bis 09.30 Uhr |
Trin Mulin (Sägerei) | |
Abstimmungssonntag | 09.00 bis 09.30 Uhr |
Die Urne wird zudem für die Stimmabgabe am Schalter der Gemeindekanzlei wie folgt aufgestellt: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
TERMINE
Nächste Abstimmung/Wahlen:
- 22. Oktober 2023
National- und Ständeratswahlen
Resultate Eidg./Kant. Volksabstimmungen: