Abstimmungen/ Wahlen

Stimm- und Wahlrecht

Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen, in der Schweiz leben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen (oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden), können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch ein Referendum ergreifen, eine Volksinitiative lancieren und beides unterzeichnen.

Sprache Abstimmungsmaterial
An der Volksabstimmung vom 2. Dezember 2001 wurden erstmals die kantonalen Abstimmungsunterlagen auch in Rumantsch Grischun verteilt. Die Stimmberechtigten können nun selbst entscheiden, in welcher Amtssprache sie die kantonalen Abstimmungsunterlagen erhalten wollen. Sollten Sie die kantonalen Abstimmungsunterlagen in Italienisch oder Rumantsch Grischun wünschen, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Die Unterlagen auf Bundesebene gibt es in Deutsch, Italienisch, Französich oder Rumantsch Grischun. Auch hier können Sie auf Wunsch das Stimmmaterial in eine andere Landessprache bestellen.

Urnenöffnungszeiten

Die Urnen werden aufgestellt:

Trin Dorf (Gemeindehaus)  
Abstimmungssonntag 09.30 bis 10.00 Uhr
   
Trin Digg (Via Davos Crap)  
Abstimmungssonntag 09.00 bis 09.30 Uhr
   
Trin Mulin (Sägerei)  
Abstimmungssonntag 09.00 bis 09.30 Uhr

Die Urne wird zudem für die Stimmabgabe am Schalter der Gemeindekanzlei wie folgt aufgestellt: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

TERMINE

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Resultate Eidg./Kant. Volksabstimmungen: