Melioration

Öffentliche Auflage der Bonitierung (Bodenschätzung)

Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) wird die Bonitierung (Bodenschätzung) der Gesamtmelioration Trin öffentlich aufgelegt.

Hier finden Sie die Auflageakten in elektronischer Form: https://portals.wetransfer.com/reviews/0b167f17-af56-43b3-868a-f0e2b44010f7

Auflagedauer:

von Freitag, 25. April, bis Montag, 26. Mai 2025, Montag bis Freitag, jeweils während den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei

Auskünfte:

Der Obmann der Schätzungskommission und der ausführende Ingenieur stehen am Dienstag, 6. Mai 2025, von 16.00 bis 18.00 Uhr, und am Freitag, 16. Mai 2025, von 18.00 bis 20.00 Uhr, im Auflagelokal für Auskünfte zur Verfügung.

Einsprachenlegitimation:

Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann.

Einsprachen:

Einsprachen gegen die Bonitierung sind bis spätestens Montag, 26. Mai 2025 (Datum des Poststempels), schriftlich und begründet an den Obmann der Schätzungskommission der Gesamtmelioration Trin, Herr Ernst Buchli, Hauptstrasse 20, 7104 Versam, zu richten.

Der Güterzettel mit Wertberechnung und eine Abschrift des vorliegenden Publikationstexts werden den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern vor Beginn der Auflage zugestellt.

Jede Grundeigentümerin und jeder Grundeigentümer im Beizugsgebiet der Gesamtmelioration Trin ist berechtigt, auch Einsprachen gegen die Bonitierung von Boden, der nicht in ihrem oder seinem Eigentum ist, zu erheben. Bei späteren Auflagen sind Einsprachen gegen die Bonitierung nicht mehr möglich.

 
 

Melioration

Am 9. Dezember 2015 hat die Gemeindeversammlung Trin die Durchführung einer Gesamtmelioration über das landwirtschaftlich genutzte Gebiet beschlossen. Die Auflage des Beizugsgebiets erfolgte vom 22. Juni bis 23. Juli 2018. Es gingen damals fünf Einsprachen ein. Diese wurden in der Folge einvernehmlich bereinigt.  Das generelle Projekt ist in der Zwischenzeit nach einer öffentlichen Projektauflage (November 2021) und der Behandlung einzelner Einsprachen in Rechtskraft getreten (Oktober 2023). 

Die wichtigsten Akteure der Gesamtmelioration Trin sind:

Hier finden Sie die aktuellsten Informationen:

LAGE UND GESCHICHTE

Die politische Gemeinde Trin gehört zur Region Imboden und liegt auf einer Höhe von 876 m ü. M. Das Gemeindegebiet reicht vom Vorderrhein (595 m ü. M.) bis hinauf zum 3247 Meter hohen Ringelspitz. Es erstreckt sich über eine Fläche von 4724 ha. Die vorherrschende Topografie ist von zahlreichen Terrassen und Geländekammern geprägt. Etwas mehr als die Hälfte der Gemeindefläche sind Landwirtschafts- und Waldflächen.

Beizugs- und Bearbeitungs­gebiet

Das Bearbeitungsgebiet umfasst eine Fläche von 406 ha und beinhaltet ausschliesslich die landwirtschaftlichen Güter auf der Hangterrasse von Trin-Dorf, Digg und Mulin. Das Beizugsgebiet weist eine Fläche von 1142 ha auf, davon sind 316 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Maiensässe, Alpen und Siedlungsgebiete bleiben ausgeklammert.

Ziele der Melioration

Die Aufgaben und Zielsetzungen der Melioration lassen sich zum einen aus den Zielen der Agrarpolitik des Bundes ableiten, zum anderen sind sie in den kantonalen Gesetzen und Verordnungen definiert. Die Melioration ist ein multifunktionales Instrument zur Erhaltung und Förderung des ländlichen Raumes.
  • Erhalten der Bodenproduktivität
  • Fördern einer flexiblen und lebensfähigen Betriebsstruktur (Reduktion der Produktionskosten)
  • Wirtschaftliche Stärkung der Landwirtschaftsbetriebe

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