Gestützt auf Art. 38 des Meliorationsgesetzes des Kantons Graubünden (MelG; BR 915.100) wird die Bonitierung (Bodenschätzung) der Gesamtmelioration Trin öffentlich aufgelegt.
Hier finden Sie die Auflageakten in elektronischer Form: https://portals.wetransfer.com/reviews/0b167f17-af56-43b3-868a-f0e2b44010f7
Auflagedauer:
von Freitag, 25. April, bis Montag, 26. Mai 2025, Montag bis Freitag, jeweils während den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei
Auskünfte:
Der Obmann der Schätzungskommission und der ausführende Ingenieur stehen am Dienstag, 6. Mai 2025, von 16.00 bis 18.00 Uhr, und am Freitag, 16. Mai 2025, von 18.00 bis 20.00 Uhr, im Auflagelokal für Auskünfte zur Verfügung.
Einsprachenlegitimation:
Zur Einsprache ist berechtigt, wer von den Auflageakten berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung geltend machen kann.
Einsprachen:
Einsprachen gegen die Bonitierung sind bis spätestens Montag, 26. Mai 2025 (Datum des Poststempels), schriftlich und begründet an den Obmann der Schätzungskommission der Gesamtmelioration Trin, Herr Ernst Buchli, Hauptstrasse 20, 7104 Versam, zu richten.
Der Güterzettel mit Wertberechnung und eine Abschrift des vorliegenden Publikationstexts werden den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern vor Beginn der Auflage zugestellt.
Jede Grundeigentümerin und jeder Grundeigentümer im Beizugsgebiet der Gesamtmelioration Trin ist berechtigt, auch Einsprachen gegen die Bonitierung von Boden, der nicht in ihrem oder seinem Eigentum ist, zu erheben. Bei späteren Auflagen sind Einsprachen gegen die Bonitierung nicht mehr möglich.
Am 9. Dezember 2015 hat die Gemeindeversammlung Trin die Durchführung einer Gesamtmelioration über das landwirtschaftlich genutzte Gebiet beschlossen. Die Auflage des Beizugsgebiets erfolgte vom 22. Juni bis 23. Juli 2018. Es gingen damals fünf Einsprachen ein. Diese wurden in der Folge einvernehmlich bereinigt. Das generelle Projekt ist in der Zwischenzeit nach einer öffentlichen Projektauflage (November 2021) und der Behandlung einzelner Einsprachen in Rechtskraft getreten (Oktober 2023).
Die wichtigsten Akteure der Gesamtmelioration Trin sind:
Header | |
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Mo | 8.00 – 11.30 / 14.00 – 17.00 |
Di | 8.00 – 11.30 |
Mi | 8.00 – 11.30 / 14.00 – 17.00 |
Do | 8.00 – 11.30 / 14.00 – 17.00 |
Fr | 8.00 – 11.30 / 14.00 – 16.00 |
Gemeindeverwaltung Trin
Via Principala 59
Postfach 17 / 7014 Trin