PARKPLATZSTANDORTE UND -ZONEN
Karte
ÜBERSICHT ZU DEN PARKGEBÜHREN IN DEN EINZELNEN ZONEN
Ausserhalb der offiziell ausgeschilderten Parkplätze gilt für den öffentlichen Raum ein generelles Parkverbot.
Für die Standorte (Zonen):
Prau Davon (10), Via la Banna (12), Punt Suraua (13), Porclis (30) und Crestasee (40) gelten folgende Gebühren:
GEBÜHREN |
Montag-Sonntag 08.00 bis 20.00 Uhr (ab der ersten Minute) |
1 Stunde CHF 1.00 |
2 Stunden CHF 2.00 |
weitere Stunde CHF 1.00 |
1 Tag CHF 6.00 |
weitere Tag CHF 6.00 |
Für den Standort (Zone):
Dorfplatz Trin Mulin (11) gelten folgende Gebühren:
GEBÜHREN |
Montag-Sonntag 08.00 bis 20.00 Uhr (ab der ersten Minute) |
1 Stunde CHF 0.50 |
2 Stunden CHF 1.00 |
3 Stunden CHF 1.50 |
4 Stunden CHF 2.00 |
max. Parkzeit 4 h (mit Ausnahme Monats- und Jahresparkkarten) |
Für die Standorte (Zonen):
Bavurca (20), Quadris (23) und Via Pitgogna (31) gelten
folgende Gebühren:
GEBÜHREN |
Montag-Sonntag 08.00 bis 20.00 Uhr (ab der ersten Minute) |
CHF 0.50 pro Stunde |
Für den Standort (Zone):
Volg Trin Dorf (21) gelten folgende Gebühren:
GEBÜHREN |
Montag-Sonntag 08.00 bis 20.00 Uhr (ab der 31. Minute) |
1/2 Stunde Gratis Parkuhr auch für Gratiszeit bedienen! |
weitere Stunde CHF 0.50 |
max. Parkzeit 2 1/2 Stunden |
Für den Standort (Zone):
Einstellhalle Trin Dorf (1) gelten folgende Gebühren:
GEBÜHREN |
Montag-Sonntag 08.00 bis 20.00 Uhr (ab der ersten Minute) |
1 Stunde CHF 1.00 |
jede weitere h CHF 1.00 |
1 Tag CHF 6.00 |
jeder weitere Tag CHF 6.00 |
Monatskarte CHF 85.00 |
MONATS- UND JAHRESPARKKARTEN
Berechtigte können für die offiziell bezeichneten (oder ausgeschilderten) öffentlichen Parkplätze gegen eine Monats- oder Jahresgebühr bei der Gemeindeverwaltung eine Parkkarte beziehen.
Für den Bezug einer Monats- oder Jahreskarte gelten ab dem 01. Juli 2020 folgende Gebühren pro Fahrzeug/Kennzeichen:
- CHF 50.-/Monat
- CHF 600.-/Jahr
Die Monats- oder Jahresparkkarten sind an das Kennzeichen des Fahrzeuges gebunden und werden nur in digitaler Form hinterlegt.
Berechtigt zum Bezug einer Parkarte sind:
- Anwohner/-innen ohne Parkplatz auf Privatgrund,
- Arbeitnehmer/innen ohne Parkplatz auf dem Firmengelände
OBERWALDWEG / ALP MORA SOWIE WEITERE FELD- UND WALDSTRASSEN
Die Strasse nach Alp Mora ist gesperrt.
Einheimische und Hüttenbesitzer können jedoch bei der Gemeindeverwaltung Trin eine Bewilligung beantragen. Ausgenommen ist ebenfalls der Forst- und Landwirtschaftsbetrieb.
Regelung Zufahrt Oberwaldweg - Alp Mora mit Bewilligung