Parkplätze

PARKPLATZSTANDORTE UND -ZONEN
Karte


ÜBERSICHT ZU DEN PARKGEBÜHREN IN DEN EINZELNEN ZONEN   
Ausserhalb der offiziell ausgeschilderten Parkplätze gilt für den öffentlichen Raum ein generelles Parkverbot.  

Für die Standorte (Zonen):
Prau Davon (10), Via la Banna (12), Punt Suraua (13), Porclis (30) und Crestasee (40) gelten folgende Gebühren:
 

GEBÜHREN
Montag-Sonntag  08.00 bis 20.00 Uhr
(ab der ersten Minute)
 
1 Stunde                     CHF 1.00
2 Stunden                   CHF 2.00
weitere Stunde            CHF 1.00
1 Tag                          CHF 6.00
weitere Tag                 CHF 6.00


Für den Standort (Zone):
Dorfplatz Trin Mulin (11) gelten folgende Gebühren:

GEBÜHREN
Montag-Sonntag  08.00 bis 20.00 Uhr
(ab der ersten Minute)
 
1 Stunde                     CHF 0.50
2 Stunden                   CHF 1.00
3 Stunden                   CHF 1.50
4 Stunden                   CHF 2.00
max. Parkzeit 4 h
(mit Ausnahme Monats- und Jahresparkkarten)


Für die Standorte (Zonen):
Bavurca (20), Quadris (23) und Via Pitgogna (31) gelten
folgende Gebühren:

GEBÜHREN
Montag-Sonntag  08.00 bis 20.00 Uhr
(ab der ersten Minute)
 
CHF 0.50 pro Stunde


Für den Standort (Zone):
Volg Trin Dorf (21) gelten folgende Gebühren:

GEBÜHREN
Montag-Sonntag  08.00 bis 20.00 Uhr
(ab der 31. Minute)
 
1/2 Stunde                 Gratis
Parkuhr auch für Gratiszeit bedienen!
weitere Stunde            CHF 0.50
max. Parkzeit 2 1/2 Stunden


Für den Standort (Zone):
Einstellhalle Trin Dorf (1) gelten folgende Gebühren:

GEBÜHREN
Montag-Sonntag  08.00 bis 20.00 Uhr
(ab der ersten Minute)
 
1 Stunde                     CHF 1.00
jede weitere h             CHF 1.00
1 Tag                          CHF 6.00

jeder weitere Tag        CHF 6.00

Monatskarte               CHF 85.00

MONATS- UND JAHRESPARKKARTEN
Berechtigte können für die offiziell bezeichneten (oder ausgeschilderten) öffentlichen Parkplätze gegen eine Monats- oder Jahresgebühr bei der Gemeindeverwaltung eine Parkkarte beziehen.

Für den Bezug einer Monats- oder Jahreskarte gelten ab dem 01. Juli 2020 folgende Gebühren pro Fahrzeug/Kennzeichen:

- CHF 50.-/Monat
- CHF 600.-/Jahr

Die Monats- oder Jahresparkkarten sind an das Kennzeichen des Fahrzeuges gebunden und werden nur in digitaler Form hinterlegt.

Berechtigt zum Bezug einer Parkarte sind:
- Anwohner/-innen ohne Parkplatz auf Privatgrund,
- Arbeitnehmer/innen ohne Parkplatz auf dem Firmengelände


OBERWALDWEG / ALP MORA SOWIE WEITERE FELD- UND WALDSTRASSEN

Die Strasse nach Alp Mora ist gesperrt.

Einheimische und Hüttenbesitzer können jedoch bei der Gemeindeverwaltung Trin eine Bewilligung beantragen. Ausgenommen ist ebenfalls der Forst- und Landwirtschaftsbetrieb.

Regelung Zufahrt Oberwaldweg - Alp Mora mit Bewilligung


RECHTLICHE GRUNDLAGEN

- Gemeindepolizeiordnung