Bauamt

Baufachvorsteher  
Marco Capatt  
Via Principala 59 Mobile     079 346 19 34
7014 Trin E Mail      marco [dot] capatt [at] gemeindetrin [dot] ch

Die Gemeindeverwaltung ist für die administrativen Abläufe der Baubewilligungsverfahren zuständig, d.h Abgabe der Baugesuchsformulare, Annahme der Baugesuche und Weiterverarbeitung zuhanden der Baukommission.

Meldeverfahren
Für kleinere Umbauten, die keine Zweckänderungen und Fassadenänderungen nach sich ziehen, kann das Meldeverfahren angewendet werden. Das Meldeverfahren Formular muss in 2-facher Ausführung zusammen mit einer Skizze oder Plan des bevorstehenden Umbaus eingereicht werden.

Baugesuch innerhalb der Bauzone
Baugesuche für Bauten innerhalb der Bauzone müssen in 2-facher Ausführung bei der Gemeinde eingereicht werden. Ist eine feuerpolizeiliche Bewilligung notwendig, bitten wir Sie, einen zusätzlichen Satz Pläne beizulegen

Baugesuche ausserhalb der Bauzone (BAB)
Für Bauten ausserhalb der Bauzone (BAB) muss zusätzlich das "Baugesuchformular für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone" des Amtes für Raumentwicklung in 3-facher Ausführung eingereicht werden. Pläne müssen in diesem Falle in 5-facher Ausführung angefertigt werden. Ist eine feuerpolizeiliche Bewilligung notwendig, bitten wie Sie, einen zusätzlichen Satz Pläne beizulegen.

Das Baugesuch wird von der Baukommission geprüft und mit einem Antrag an den Gemeindevorstand zur Genehmigung/Ablehnung weitergeleitet. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone (BAB) müssen zudem vom Amt für Raumentwicklung Graubünden, Chur, bewilligt werden.
Auskunft erteilt der Baufachvorsteher und Präsident der Baukommission Marco Capatt.  Die Formulare sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder können heruntergeladen werden. BAB Formulare können unter www.are.gr.ch heruntergeladen werden.