Der Gemeindevorstand Trin führt aktuell eine Gesamtrevision der Ortsplanung durch. Die Entwürfe des neuen Baugesetzes, des Zonenplans, des Generellen Gestaltungsplans und der Generellen Erschliessungspläne wurden durch eine breit aufgestellte Arbeitsgruppe erarbeitet. Der Planungs- und Mitwirkungsbericht informiert detailliert über die Erarbeitung.
Die entsprechenden Unterlagen liegen ab dem 13. November 2023, während 30 Tagen (bis zum 12. Dezember 2023) in der Gemeindekanzlei öffentlich auf. Die Unterlagen/Dokumente dazu finden Sie unter folgendem Link - https://cloudspace.stw.ch/index.php/s/rkf8tpKBWtnZYnS .
Innert der Auflagefrist können alle beim Gemeindevorstand Vorschläge und Einwendungen einbringen.
Auflage und Mitwirkungseingaben
Die Gesamtrevision der Ortsplanung besteht aus folgenden verbindlichen Auflagedokumenten:
- Baugesetz
- Zonenplan (aufgeteilt in vier Pläne)
- Genereller Gestaltungsplan (aufgeteilt in drei Pläne)
- Genereller Erschliessungsplan (aufgeteilt in Teil Verkehr mit vier Plänen und Ver- und Entsorgung mit drei Plänen)
Folgende Dokumente besitzen erläuternden Charakter, bilden aber nicht verbindliche Bestandteile der Revision:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht inkl. Anhang
Mitwirkungseingaben können von allen eingereicht werden und sind mit einem klaren Antrag betreffend die verbindlichen Auflagedokumente einzureichen. Der Antrag ist zudem zu begründen. Mitwirkungseingaben sind während der Mitwirkungsauflage in schriftlicher Form an die Gemeinde zu richten:
Per Mail an gemeinde [at] gemeindetrin [dot] ch () oder per Post an: Gemeindeverwaltung Trin; Via Principala 59, 7014 Trin
Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeinde Trin oder besuchen Sie die betreute Auflage:
- Donnerstag, 23.11.2023 16 bis 19 Uhr
- Dienstag, 28.11.2023 16 bis 19 Uhr
Kombinierte Auflagen
Einsprachen gegen Waldfeststellung
Gegen die im Zonenplan eingetragenen Waldgrenzen kann während der Auflagefrist schriftlich beim Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Ringstrasse 10, 7001 Chur, Einsprache erhoben werden. Ohne Einsprache treten die Waldfeststellungen in Kraft. Die statischen Waldgrenzen, welche aufliegen, können dem entsprechenden Plan im Anhang des Planungs- und Mitwirkungsberichts entnommen werden. Für Fragen steht das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Region Tamins, Tel. 081 257 61 86 zur Verfügung.
Anhörung Biotope von nationaler Bedeutung:
Jeder, der ein schutzwürdiges Interesse nachweisen kann, kann beim Amt für Natur und Umwelt eine Sachverhaltsüberprüfung zur Abgrenzung eines Biotops von nationaler Bedeutung resp. zur Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem nationalen Objekt beantragen und auch eine förmliche Feststellungsverfügung verlangen. Allfällige Beweise, wie Vegetationskartierungen, Fachgutachten oder dergleichen sind beizulegen.
Die Biotope werden als Naturschutzzonen oder Trockenwiesen und -weiden im Zonenplan bezeichnet. Eine Übersicht über die Biotope von nationaler Bedeutung 1:15'000 findet sich hier, die festgelegten Perimeter sind dem Zonenplan zu entnehmen.
Geo-Daten Drehscheibe Kanton GR
GeoGR ist die zentrale Geo-Daten Drehscheibe für den Kanton Graubünden. Die Homepage ermöglicht allen Nutzern einen einfachen, kostenlosen Zugang für die Betrachtung der öffentlichen Geodaten, den Abruf von Objektinformationen und den Druck von Karten wie zum Beispiel einen Bauzonenplan, Zonenplan etc.
Link zu Geogr.ch